Baurecht und öffentliches Baurecht
Das Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherren und den am Bau beteiligten, wie Architekten, Bauunternehmer und Bauhandwerker. Da öffentliche Baurecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Bauherrn und Baugenehmigungsbehörden. Hier berate ich Sie gerne:
- Architektenrecht
- Baumängel- / Bauschadensrecht
- Bauordnungsrecht
- Baurecht
In all diesen Rechtsgebieten werden Sie von mir kompetent beraten und vertreten.