Mietrecht
Auf dem Gebiet des Miet- und Pachtrechts gibt es immer wieder Streitigkeiten dadurch, dass Mietverträge unzureichende Regelungen enthalten bzw. Klauseln, die unwirksam sind. Der Bundesgerichtshof muss sich immer häufiger mit der Überprüfung von Vertragsklauseln befassen. Dies deshalb, da in diesen Bereichen gerne Formulare bzw. Vordrucke aus dem Handel verwendet werden. Wohnungseigentumssachen regeln die Beziehungen zwischen Eigentümern von Wohnungen, teilweise mit Hausverwaltung, welche immer wieder Streitigkeiten hervorrufen. Ich vertrete sowohl Vermieter/Verpächter wie auch Mieter/Pächter, insbesondere bei:
- Abmahnungen wegen vertragswidrigem Verhalten z.B. Lärmbelästigung
- Abrechnung von Betriebs- oder Nebenkosten
- Gewerbemietverträgen
- Instandhaltung /Instandsetzung
- Kaution
- Kündigungen von Wohn– oder Gewerberäumen
- Mieterhöhung
- Mietminderungen z.B. Feuchtigkeits – oder Schimmelschäden
In all diesen Rechtsgebieten werden Sie von mir kompetent beraten und vertreten.